Honorar und Kosten

Honorar und Kosten der Psychotherapie

Transparent von Anfang an: was eine Sitzung kostet und was Ihre Krankenkasse dazu beiträgt.
Geld sollte kein Tabuthema sein, schon gar nicht in der Therapie. Hier finden Sie alle Kosten auf einen Blick, die aktuellen Zuschüsse der Krankenkassen und eine Anleitung, wie Sie die Refundierung beantragen.

Das Honorar

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro. Das Erstgespräch ist eine vollwertige Sitzung zum gleichen Honorar. Über die gesetzlichen Krankenkassen ist eine Teilrefundierung möglich, bei der ÖGK aktuell 33,70 Euro pro Sitzung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapieeinheit.

Therapieeinheit
(50 Minuten)

120 Euro

Erstgespräch
(50 Minuten)

Erstgespräche werden von den Kassen nicht refundiert.

Zahlung

Es ist möglich die Stunden einzeln Bar zu zahlen als auch monatliche Rechnungen zu überweisen.

Beim Antrag auf Kostenzuschuss, muss dieser Jährlich neu gestellt werden.

Was Ihre Krankenkasse zurückzahlt

Als eingetragene Psychotherapeutin in freier Praxis (Wahltherapeutin) verrechne ich direkt mit Ihnen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen anschließend einen Teil des Honorars pro Sitzung.

Krankenkasse Zuschuss pro Einheit Ihr Eigenanteil
ÖGK 33,70 Euro 86,30 Euro
SVS 50,00 Euro 70,00 Euro
BVAEB 50,20 Euro 69,80 Euro
KFA Wien 38,00 Euro 82,00 Euro

Stand September 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Die Kassen passen die Zuschüsse regelmäßig an, verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse. Eine private Zusatzversicherung kann den Eigenanteil weiter senken, prüfen Sie Ihre Police auf Psychotherapie-Deckung.

So beantragen Sie den Kostenzuschuss

Ärztliche Bestätigung holen

Vor der zweiten Therapieeinheit brauchen Sie eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung. Die bekommen Sie unkompliziert bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Das Erstgespräch dürfen Sie also ohne Bestätigung wahrnehmen.

Sitzungen bezahlen, Honorarnoten sammeln

Sie bezahlen die Sitzungen direkt bei mir und erhalten eine Honorarnote mit allen Angaben, die die Kasse benötigt. Praktisch ist es, mehrere Sitzungen gesammelt einzureichen, etwa quartalsweise.

Antrag bei der Kasse einreichen

Sie reichen Honorarnote, ärztliche Bestätigung und das Antragsformular Ihrer Kasse ein, online oder per Post. Die Formulare finden Sie auf den Websites der ÖGK, SVS, BVAEB und KFA.

Erstattung erhalten

Die Kasse überweist den Zuschuss auf Ihr Konto, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Den Antrag können Sie für die gesamte Therapiedauer wiederholen.

Häufige Fragen zu den Kosten

Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro. Das gilt auch für das Erstgespräch. Nach Abzug des Kassenzuschusses liegt Ihr Eigenanteil je nach Kasse zwischen rund 70 und 86 Euro.

Bei mir als Wahltherapeutin nicht vollständig, aber anteilig. Die ÖGK erstattet aktuell 33,70 Euro pro Sitzung, SVS, BVAEB und KFA teils mehr. Eine vollständige Übernahme gibt es nur auf einem kassenfinanzierten Therapieplatz, dort sind die Wartezeiten allerdings oft lang.
Für die Therapie selbst nicht, Sie können sich direkt bei mir melden. Für den Kassenzuschuss brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung, die Sie vor der zweiten Sitzung einholen.
Ja. Das Erstgespräch ist eine reguläre Therapieeinheit und wird von den Kassen wie jede andere Sitzung bezuschusst, sofern die ärztliche Bestätigung vor der zweiten Einheit vorliegt.

Termine sind für Sie reserviert. Bitte sagen Sie spätestens 48 Stunden vorher ab, sonst muss ich die Einheit in Rechnung stellen. Absagen sind telefonisch oder per Mail jederzeit möglich.

Den nicht refundierten Eigenanteil können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, abhängig vom einkommensbezogenen Selbstbehalt. Bewahren Sie dafür alle Honorarnoten auf.

Noch Fragen zu den Kosten?

Wenn etwas unklar ist, fragen Sie einfach. Kostenfragen klären wir gerne schon vor dem Erstgespräch, telefonisch oder per Mail.