Honorar und Kosten der Psychotherapie
Das Honorar
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro. Das Erstgespräch ist eine vollwertige Sitzung zum gleichen Honorar. Über die gesetzlichen Krankenkassen ist eine Teilrefundierung möglich, bei der ÖGK aktuell 33,70 Euro pro Sitzung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapieeinheit.
Therapieeinheit
(50 Minuten)
120 Euro
Erstgespräch
(50 Minuten)
Erstgespräche werden von den Kassen nicht refundiert.
Zahlung
Beim Antrag auf Kostenzuschuss, muss dieser Jährlich neu gestellt werden.
Was Ihre Krankenkasse zurückzahlt
Als eingetragene Psychotherapeutin in freier Praxis (Wahltherapeutin) verrechne ich direkt mit Ihnen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen anschließend einen Teil des Honorars pro Sitzung.
| Krankenkasse | Zuschuss pro Einheit | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 Euro | 86,30 Euro |
| SVS | 50,00 Euro | 70,00 Euro |
| BVAEB | 50,20 Euro | 69,80 Euro |
| KFA Wien | 38,00 Euro | 82,00 Euro |
Stand September 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Die Kassen passen die Zuschüsse regelmäßig an, verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse. Eine private Zusatzversicherung kann den Eigenanteil weiter senken, prüfen Sie Ihre Police auf Psychotherapie-Deckung.
So beantragen Sie den Kostenzuschuss
Ärztliche Bestätigung holen
Sitzungen bezahlen, Honorarnoten sammeln
Antrag bei der Kasse einreichen
Erstattung erhalten
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Psychotherapie-Sitzung?
Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro. Das gilt auch für das Erstgespräch. Nach Abzug des Kassenzuschusses liegt Ihr Eigenanteil je nach Kasse zwischen rund 70 und 86 Euro.
Übernimmt die Krankenkasse die Psychotherapie vollständig?
Brauche ich eine Überweisung für die Therapie?
Bekomme ich den Zuschuss auch für das Erstgespräch?
Terminabsagen
Termine sind für Sie reserviert. Bitte sagen Sie spätestens 48 Stunden vorher ab, sonst muss ich die Einheit in Rechnung stellen. Absagen sind telefonisch oder per Mail jederzeit möglich.
Steuerliche Absetzbarkeit
Den nicht refundierten Eigenanteil können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, abhängig vom einkommensbezogenen Selbstbehalt. Bewahren Sie dafür alle Honorarnoten auf.